Grundsteuerreform

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft.

Aus diesem Grund sind alle Eigentümer verpflichtet, zwischen dem 01. Juli 2022 und 31. Oktober 2022, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Diese Verpflichtung ist bindend und kann von jedem Eigentümer selbst oder durch einen Steuerberater durchgeführt werden.

Detaillierte Informationen hinsichtlich der Anmeldung und erforderlichen Angaben sowie deren Ermittlung können Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern nachlesen (https://www.grundsteuer.bayern.de).

Ihr ALBO Team